Ausländer können in Deutschland angeln, benötigen aber in der Regel einen Fischereischein und eine Gewässerkarte. Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland können einen zeitlich begrenzten Urlauberfischereischein (oft für 4 Wochen, ca. 20–30 €) bei lokalen Ordnungsämtern beantragen, ohne die deutsche Fischerprüfung ablegen zu müssen. Eine zusätzliche Angelkarte für das spezifische Gewässer ist immer erforderlich.
Wichtige Informationen für Angler aus dem Ausland:
- Voraussetzungen: Ausländische Staatsbürgerschaft und Wohnsitz außerhalb Deutschlands.
- Urlauberfischereischein: Erhältlich bei Ordnungs‑, Hafen- oder Bürgerämtern. In einigen Bundesländern (z.B. Bayern) für volljährige Touristen.
- Dokumente: Gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Passbild sind notwendig.
- Regeln: Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen müssen zwingend eingehalten werden.
- Strafen: Angeln ohne Papiere gilt als Fischwilderei und kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Es wird empfohlen, sich vorab bei der lokalen Fischereibehörde des Urlaubsortes über die genauen Bestimmungen zu informieren.