Tageskarte Fliegenfischen

55,00 

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Kategorie:

Beschreibung

Fischwasser Lage

Fisch­recht in der Wie­sent von der Wöh­rer Müh­le bei Haag bis ca. 180 Meter nach der Eisen­bahn­brü­cke Fluss­ab­wärts. ca. 2,6 Kilo­me­ter auf bei­den Sei­ten!

Flur Stück Num­mer 855 & 8551

Die­se Erlaub­nis gilt nur für das bezeich­ne­te Gewäs­ser und den gebuch­ten Zeit­raum. Sie ist nicht über­trag­bar.

Die Erlaub­nis erstreckt sich auf das Fischen mit einer Hand­an­gel. Sofern Genann­ter hier­bei ver­un­glückt oder sons­ti­gen Scha­den erlei­det, über­neh­men wir kei­ne Haf­tung. Es darf nur mit Flie­ge ohne Wider­ha­ken gefischt wer­den. Für die gesam­te Gewäs­ser­stre­cke gel­ten die gesetz­li­chen Schon­ma­ße und Schon­zei­ten. Abwei­chend wird das Min­dest­maß: Forel­len 38 cm; Äschen 50 cm fest­ge­legt. Die o. g. Gren­zen sind bekannt und ein­zu­hal­ten.

Von Mai bis Sep­tem­ber ist das Fischen mit Strea­mer nicht erlaubt!

Kon­troll­be­rech­tig­ten Per­so­nen (besit­zen einen gül­ti­gen Aus­weis) ist auf Ver­lan­gen der staat­li­che Fische­rei­schein sowie der Erlaub­nis­schein zur Kon­trol­le aus­zu­hän­di­gen. Den Anwei­sun­gen der Kon­troll­be­rech­tig­ten Per­son ist bei Bean­stan­dun­gen Fol­ge zu leis­ten.

Eine Fang­lis­te auf der Rück­sei­te des Erlaub­nis­scheins ist zu füh­ren. (Pro Tag ist maxi­mal eine Forel­le oder Äsche zur Ent­nah­me erlaubt)